Inobhutnahmen Kreis Pinneberg
Die PERSPEKTIVE übernahm auftragsgemäß ab dem 01.07.2006 die Inobhutnahmen im Kreis Pinneberg
und ist einsatzbereit.
Die gesetzlichen Grundlage der Arbeit ist der § 42 SGB VIII "Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen".
Ziel der Arbeit ist es, in Not geratene Kinder und Jugendliche unmittelbar Entlastung, Schutz und Hilfe bei der Krisenbewältigung oder zur Abwehr einer Krisensituation zu geben.
Des weiteren sind die Sozialen Dienste / Jugendamt gem. § 42 II SGB VIII verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kind oder der Jugendliche darum bittet.
Diese Hilfe kann auch vormundschaftlich zum Schutz eines Kindes oder Jugendlichen angeordnet werden.
Hintergrund dieser Jugendhilfemaßnahme ist die Allgemeine Vorschrift gem. §
1 III S.3 SGB VIII, dass Jugendhilfe Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen soll.
Freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 42 Abs. 3 SGB VIII sind ausgeschlossen.
Mit der Übertragung dieses Aufgabenfeldes, der Trägerschaft des KinderSchutzHauses und der Bereitschaftspflegefamilien knüpft die PERSPEKTIVE als gewerblicher Jugendhilfeträger an die Erfahrungen vieler durchgeführter ambulanter Jugendhilfeangebote (Sozialpädagogische Familienhilfe, Flexible Familienhilfe, Betreutes Wohnen, Krisenintervention,
Erziehungsbeistandschaft) für die Kreise Pinneberg und Steinburg an.
Immer wieder kam und kommt es in Familien zu dramatischen Situationen, die eine kurzfristige Trennung notwendig machen, um in der Krise neue Wege entwickeln zu können, zum Wohl von Kindern, Jugendlichen und den Familien.
Aus diesem Grund ist das Angebot der Inobhutnahme eine fachlich sinnvolle Erweiterung der derzeitigen Jugendhilfeangebote durch die PERSPEKTIVE.
Für Inobhutnahmen hält die gemeinnützige PERSPEKTIVE GmbH folgende Bausteine vor
- Bereitschaftspflegefamilien
- Kinderschutzhaus
- Rufbereitschaft
Ansicht Jahresbericht 2010
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